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   VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516   

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https://dejure.org/2020,5943
VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516 (https://dejure.org/2020,5943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516 (https://dejure.org/2020,5943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2020 - 1 ZB 18.2516 (https://dejure.org/2020,5943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 76, § 78; BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 64 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 124a Abs. 5 S. 2, § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3; BauvorlV § 7 ff.
    Prüfung des Hochwasserschutz und der Grundwasserverhältnisse im Rahmen der baurechtlichen Nachbarklage

  • rewis.io

    Prüfung des Hochwasserschutz und der Grundwasserverhältnisse im Rahmen der baurechtlichen Nachbarklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; Kein festgesetztes Überschwemmungsgebiet; Rücksichtnahmegebot; Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Grundwasserverhältnisse; Prüfung der Nachbarbelange im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis; Innenbereich; Genehmigungsverfahren; Gemarkung; ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht nachbarschützend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 22 ZB 07.224

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Es kann mit der vorliegenden Klage nicht überprüft werden, ob die mit Bescheid vom 5. Oktober 2016 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis und notwendige Ergänzungen dieses Bescheids rechtmäßig sind (zum Nachbarrechtsschutz bei einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 22 ZB 07.224 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB kann das Rücksichtnahmegebot nur verletzt sein, wenn sich ein Vorhaben objektiv-rechtlich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ist von vornherein nicht geeignet, eine - vermeintlich - fehlerhafte Feststellung und Bewertung des Sachverhalts einschließlich seiner rechtlichen Würdigung zu beanstanden (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 - NVwZ 2016, 764; BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 14 ZB 11.30140 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Es reicht nicht aus, wenn Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen bestehen, diese aber für die Richtigkeit des Ergebnisses unerheblich sind (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen.
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen.
  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Unabhängig davon, dass die erhobene Aufklärungsrüge bereits nicht hinreichend dargelegt ist (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, B.v. 30.12.2016 - 9 BN 3.16 - juris Rn. 4; B.v. 28.12.2011 - 9 B 53.11 - NVwZ 2012, 512), kann das Urteil auf einer fehlenden Aufklärung zu den Grundwasserfragen nicht beruhen.
  • BVerwG, 20.05.2014 - 4 B 21.14

    Gegenstand und Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Eine Genehmigung oder Erlaubnis muss klar erkennen lassen, was genehmigt wurde und welchen Umfang die gestattende Wirkung der Genehmigung hat (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2014 - 4 B 21.14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Unabhängig davon, dass die erhobene Aufklärungsrüge bereits nicht hinreichend dargelegt ist (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, B.v. 30.12.2016 - 9 BN 3.16 - juris Rn. 4; B.v. 28.12.2011 - 9 B 53.11 - NVwZ 2012, 512), kann das Urteil auf einer fehlenden Aufklärung zu den Grundwasserfragen nicht beruhen.
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 15 ZB 14.1108

    Ausnahme vom Verbot von Geländeveränderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2020 - 1 ZB 18.2516
    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder eine Bezugnahme hierauf genügt nicht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 15 ZB 14.1108 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 B 240.96

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 15 CS 15.1141

    Beschwerde; baurechtliche Nachbarstreitigkeit; durch Altlast verunreinigtes

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 14 ZB 11.30140

    Zulassungsantrag; Asyl (Iran); Verfahrensfehler; Aufklärungspflicht; Rechtliches

  • VGH Bayern, 11.07.2002 - 2 ZB 02.489
  • VGH Bayern, 15.04.2003 - 2 ZB 02.3115
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 8 CS 21.2166

    Vorläufiger Rechtsschutz, Drittanfechtungsklage eines Nachbarn, beschränkte

    Eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis, die hierfür nötig war und ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2020 - 1 ZB 18.2516 - W+B 2020, 116 = juris Rn. 5; Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, § 9 WHG Rn. 79; zum Erfordernis einer gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnis neben der Baugenehmigung nach der in den 70iger Jahren geltenden Bestimmung des Art. 91 BayBO 1962 vgl. auch Mang/Simon, BayBO, Band I, Stand 1.2.1981, Art. 91 Rn. 16, 16b), wurde unstreitig nicht erteilt.
  • VG Ansbach, 24.08.2022 - AN 3 S 22.01183

    Verletzung drittschützender Belange (hier verneint), Vorhaben zur kommunalen

    Insoweit wird eine wasserrechtliche Genehmigung selbständig neben einer Baugenehmigung erteilt, so dass mit einer Klage gegen die Baugenehmigung nicht Fehler im wasserrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden können (so z.B. BayVGH, B.v. 17.3.2020 - 1 ZB 18.2516 - juris Rn. 4 zum Fehlen einer wasserrechtlichen Erlaubnis).
  • VG München, 16.03.2023 - M 11 K 21.2742

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung, keine Klagebefugnis eines "Nachbarn", der kein

    Die von den Klägerinnen befürchteten negativen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse gehören - unabhängig davon, dass solche negativen Auswirkungen nicht ausreichend substantiiert dargelegt und auch sonst nicht ersichtlich sind - nicht zu den Umständen, aus denen sich im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ergeben kann (BayVGH, Beschluss vom 17. März 2020 - 1 ZB 18.2516 - juris Rn. 5).
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